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Motorrad „A1“

Mindestalter:

Beginn der Ausbildung max. 6 Monate vor dem 16. Geburtstag.

Die praktische Fahrprüfung darf frühestens am 16. Geburtstag absolviert werden.

Ausbildung & Prüfung:

  • Theorieteile: Grundwissen 20 Unterrichtseinheiten (entfällt bei Besitz der Klasse B oder F) und Modul A 6 Unterrichtseinheiten (Theoriekurs)
  • 14 Unterrichtseinheiten praktische Schulung, aufgeteilt in 4 Unterrichtseinheiten am Übungsparkplatz und 10 Unterrichtseinheiten im Straßenverkehr
  • Theorie- & Praxisprüfung

Berechtigungsumfang:

  • Motorräder mit max. 125ccm, max. 11 kW (15 PS) und max. 0,1 kW/kg Eigengewicht
  • Kraftfahrzeuge mit 3 Rädern mit max. 15 kW (20 PS)

Alkohol:

0,1-Promille-Grenze gilt bis Vollendung des 20. Lebensjahres. Grundsätzlich gilt mit Ablauf dieser Frist die gesetzlich erlaubte Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut.

Klassenaufstieg:

Aufstieg von der Klasse A1 nach A2

  • Zweijähriger Besitz der Lenkberechtigung für die Klasse A1
  • Abgeschlossene Mehrphasenausbildung
  • Praktische Fahrprüfung oder sieben Stunden Praxistraining

Aufstieg von der Klasse A1 nach A

  • Mindestalter 24 Jahre
  • Vierjähriger Besitz der Lenkberechtigung für die Klasse A1
  • Abgeschlossene Mehrphasenausbildung
  • Praktische Fahrprüfung

Unterlagen bei Kursbeginn:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Passfoto
  • Ärztliche Untersuchung
  • Erste-Hilfe-Kursbestätigung